Baudenkmäler

Forsthaus in der Bahnhofstraße

Auf der vergangenen Jahresversammlung begründete der Leiter des Forstbetriebes Bad Tölz, weshalb das 1865 erbaute, nicht unter Denkmalschutz stehende Forsthaus in der Bahnhofstraße abgerissen und durch einen eingeschossigen Bürotrakt ersetzt werden müsste. Nachdem auch ein Vorstoß seitens der Gemeinde Seeshaupt bei Landwirtschaftsminister Brunner als Vorsitzendem des Aufsichtsrates der Bayerischen Staatsforsten ohne Erfolg blieb, hat sich der OGVS direkt an das bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewandt. Ein Kontakt zu der Leiterin, die für die denkmalgeschützten Gebäude zuständig ist, war zunächst nicht möglich, da sie sehr lange erkrankt war. Mit Beharrlichkeit erreichten wir endlich nach vielen Wochen, dass im Juli eine Fachkraft aus der Denkmalschutzbehörde zusammen mit dem zuständigen Vertreter des Landratsamtes zu einem Ortstermin nach Seeshaupt erschien, um eine mögliche Denkmaleigenschaft des Forsthauses zu prüfen.

In dem darauf folgenden Bericht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom September wurde ausführlich begründet, weshalb das Forsthaus mit Nebengebäuden die Anforderung an denkmalgeschützte Gebäude erfüllt und deshalb in die Denkmalliste nachgetragen wird. Dem Forsthaus wird nämlich eine wichtige geschichtliche und volkskundliche Bedeutung zugewiesen. Es bildet ein aussagefähiges Beispiel für die zahlreichen, heute aber nur noch selten erhaltenen Forsthausbauten, die verstärkt ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der historische Baubestand mit seiner gehobenen Ausstattung anschaulich Leben und Wohnen in einem Forsthaus in der Mitte des 19. Jahrhunderts widerspiegelt. Außerdem besitze das qualitätvoll gestaltete Forstanwesen eine wichtige künstlerisch-architektonische Bedeutung. „Als Verputzbau mit Kniestock, giebelseitiger Laube, weitem Dachüberstand und vorkragenden Balkenköpfen nimmt es die Bautradition des bayerischen Oberlandes auf. Zugleich setzt es in der Gestaltung der Baudetails mit dem Ineinander von gotischen und spätklassizistischen Formen die Errungenschaften des damals neuartigen Maximiliansstils um.“ Die Dachkonstruktion mit verkürzten Firstpfetten besitze baukonstruktionsgeschichtliche bzw. wissenschaftliche Bedeutung.

Der OGVS kann schon ein wenig stolz darauf sein, dass letztlich auf seine Initiative das Forsthaus in der Bahnhofstraße nicht abgebrochen werden darf und so als ortsprägendes Gebäude noch lange erhalten bleibt. Der Forstbetrieb will nun in aller Ruhe überlegen, wie es in Seeshaupt weitergeht. Der OGVS hat sich im Oktober an Bürgermeister Bernwieser gewandt, mit der Bitte, nochmals auf den Forstbetrieb Bad Tölz zuzugehen und ihm mitzuteilen, dass er als Bauherr auf dem forsteigenen Grundstück in Seeshaupt nach wie vor sehr willkommen ist. Vielleicht könne die Gemeinde auch ein gewisses Entgegenkommen bei der Bauplanung signalisieren. Bürgermeister Bernwieser sagte in einem Antwortschreiben zu, mit den zuständigen Personen in Verbindung zu bleiben.

vr, April 2013